Seele verpfändet
ST: 2
EP pro ST: 5
- ST 1: Der Charakter kann unter keinen Umständen wiederbelebt werden. Er muss nach seinem Tod einer höheren Macht dienen, die er bei der Charaktererschaffung festlegt.
- ST 2: Der Charakter ersteht grundsätzlich nach 10 Minuten als Untoter wieder auf. Er besitzt 6 LP und greift alle Umstehenden ohne Unterschied an. Für ihn gelten die Regeln für „Geholte Wesen“.