Alle Gäste, Männer, Weiber, Knechte, Mägde, Narren und Kinder, dürfen ihr reiterisches Können beim Ringelstechen unter Beweis stellen.
Das Ringelstechen findet keinen Eingang in die Wertung zum Gewinn des Gutes.
Mit einem Stabe sei ein Ring, der über der Bahn aufgehängt sei, getroffen. Der glückliche Gewinner darf das Beutelchen mit Kleinoden, Spezereien oder anderen Sach- und Geldpreisen sein Eigen nennen.
Ein jeder, der sein Glück und Geschick auf die Probe stellen möchte, zahle einen Obulus von einem halben Taler pro Gang für die Armenspeisung.